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Ab 01.04.2008 - Visapflicht für BesucherInnen des Vergnügungsparkes St. Pauli

Nach dem Glasflaschenverbot, dem Rauchverbot, dem Waffenverbot wird nun zum 01.04.2008 für BesucherInnen des Stadtteils die allgemeine Visapflicht für St. Pauli eingeführt. In den nächsten Tagen werden an allen Zufahrtswegen Kassenhäuschen aufgestellt, an denen von den BesucherInnen des Vergnügungsparks St. Pauli Tagesvisa beantragt werden können.

Bei der Antragstellung für ein Besuchervisum wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 Euro fällig. Die Einnahmen aus den Bearbeitungsgebühren werden ohne Abüge in einen Fond eingezahlt, aus denen zum Beispiel Lärmschutzmaßnahmen für AnwohnerInnen, Reinigungskosten für durch BesucherInnen zweckentfremdete Hauseingänge, Hotelkosten für AnwohnerInnen im Falle von nervtötenden Großveranstaltungen bezahlt werden.


AnwohnerInnen sind selbstverständlich von der Visapflicht ausgenommen. BesucherInnen von Theaterveranstaltungen werden gebeten, rechtzeitig anzureisen und etwas Wartezeit einzukalkulieren. Weiterführende Informationen können von AnwohnerInnen und BesucherInnen des Freizeitsparks St. Pauli hier eingesehen werden.

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