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Wir nehmen die Nummer 4, aber mit dem Strich aus Nummer 5

Sanierungsbeirat, Sanierungsbeirat, ich war da! Es sah so aus, als hätte ich eine Sitzung vor der Sommerpause verpasst, denn es wurden heute wohl schon genauer vorgestellte und diskutierte Modelle für die weitere Nutzung der Susannenstraße im Schanzenviertel durch Außemgastronomie dargebracht. Glücklicherweise erhaschte ich ein Blatt Papier mit den einzelnen Varianten.


(Falls schwer lesbar, hier das ganze als PDF-Datei)

Hier nun der Versuch der Erläuterung der einzelnen Varianten. Die Erläuterung ist nur soweit möglich, wie sie heute kurz vorgestellt wurden. Sie erfolgen sozusagen absolut ohne Gewehr!

Variante #1

Die bisherige eingeschränkte Nutzung des Gehweges durch Außengastronomie in der Susannenstraße bleibt bestehen. Diese Variante sieht einzig und allein den Austausch von Kleinpflastern am Rande des Gehweges zur Straße durch Gehwegplatten vor.

Variante #2

Von 64 vorhandenen Parkplätzen in der Susannenstraße werden in der Zeit von Mai bis Oktober ungefähr 14 Parkplätze für gastronomische Zwecke zweckentfremdet. In diesen zweckentfremdeten Parkbuchten sollen dann Holzpodeste zwecks Außenbewirtung aufgestellt werden.

Variante #3

Diese Variante sieht vor, dass der Gehweg in der Susannenstraße auf jeder Seite um 1 Meter verbreitet wird. So sollen rund 320 qm mehr Gehwegfläche entstehen.

Variante #4

Die Wechselvariante sieht vor, dass die gastronomische Nutzung des Gehweges wöchentlich wechselt. Eine Woche darf die linke Straßenseite Tische und Stühle aufstellen und in der nächsten Woche die rechte Straßenseite, bei Einhaltung der Bedingung, dass zwischen Außengastronomie und Straße 1,50 Meter frei bleiben muß.

Variante #5

Diese Variante sieht eigentlich die Festschreibung der momentanen Situation vor. Es muß mindestens ein Freiraum von 1,50 Meter zwischen Außengastronomie und Straße freigehalten werden. Einzig und allein fordert diese Variante eine dauerhafte Kennzeichnung der zugelassenen Nutzungsfläche für die Außengastronomie.

Während der Sitzung wurde spontan noch die Variante #6 mit in die Abstimmung eingebracht, welche ein grundsätzliches Verbot der Außengastronomie in der Susannenstarße vorsah.

Fraglich war, ob eine Vergrößerung der Gehwegfläche in der Susannenstraße nicht grundsätzlich auch eine Erhöhung der Nutzungsfläche für Außengastronomie mit sich bringen würde.

Ebenfalls ein sehr interessanter Punkt in der Diskussion war der Einwurf, dass durch die Bezirksreform zum 01.04.2008 das Schanzenviertel verwaltungstechnisch den zuständigen Bezirk wechselt. Alle momentanen Abstimmungen und Handlungen finden noch im Rahmen der Zugehörigkeit zum Bezirk Hamburg-Mitte statt. Doch wie verhält sich im nächsten Sommer der dann zuständige Bezirk Hamburg-Altona? War dann vielleicht die gesamte Auseinandersetzung mit dem Thema Außengastronomie Susannenstraße sozusagen für die Katz?

Es folgte die Abstimmung der Vorschläge #1 - #6 durch den Sanierungsbeirat. Diese Abstimmung soll wohl jedoch nur als Empfehlung für die eingerichtete Arbeitsgruppe des Sanierungsbeirates dienen, die zum dem Thema nochmals im September tagt.

Zur Erläuterung der unteren Notiz, scheinbar hat der Sanierungsbeirat 15 stimmberechtigte Mitglieder, von denen am heutigen Abend wohl nur 11 anwesend waren.


Das Ergebnis des heutigen Abends, ähndelt eigentlich der Bestellung in einem chinesischen Restaurant. Wir nehmen die Nummer 4, aber mit dem Strich aus Nummer 5.

Ich hoffe, dass man aus dem Text ein wenig schlauer wird und ich nicht so ganz falsch liege, aber ab und an findet man ein Theaterstück in dem man war ja auch nicht ganz in der Theaterkritik wieder, die am nächsten Tag in der Zeitung steht.

St. Pauli - Susannenstrasse 2007 wirklich Sommergarten frei? vom 20.02.2007

St. Pauli - Einführung von "Einwegfußwegen" und "Fußwegampeln" bis zum Wintereinbruch vom 13.04.2007

Keine Aussengastronomie in der Susannenstrassse - Herr Senator, auch die CDU Hamburg-Mitte hat zugestimmt! vom 26.04.2007

Irgendwo in St. Pauli nach einem Fußballspiel vom 28.04.2007

"Gartenzwergdiskussion" um Nutzung des Gehweges in der Susannenstrasse durch Sommergärten vom 08.05.2007

§ 129a verhinderte Kennzeichnung des legalen Sommergartensektors in der Susannenstrasse vom 09.05.2007

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