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Donnerstag, 12. Juli 2007

Artikel 3 Absatz 1 unseres Grundgesetzes sagt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Und warum hat dann ein nicht in St. Pauli lebender Mensch Anspruch auf eine Nachtruhe ab 22 Uhr und wir nicht?

Ich habe zwar nicht die Juristerei studiert, doch jetzt bin ich klüger als zuvor, denn nun habe ich es sozusagen schriftlich vor mir liegen, wir AnwohnerInnen in St. Pauli, sind nicht so schützenswert, wie die Anderen im ganzen Lande und insofern hat das Verwaltungsgericht ein wenig anders entschieden, als sich das manche AnwohnerInnen gewünscht hätten.

Also, Verwaltungsgericht sei Dank, die Harley´s können am kommenden Wochenende sozusagen auf dem Heiligengeistfeld und Umgebung fast alles machen was sie wollen und fast alles so laut wie sie es wollen.


Man sollte sich diesen Satz aus der Begründung einmal ganz langsam auf der Zunge zergehen lassen:"Denn in einer weltoffenen Großstadt wie Hamburg ist es durchaus noch als sozialadäquat anzusehen, wenn an einer begrenzten Anzahl von Wochenenden im Jahr auf einem Platz wie dem Heiligengeistfeld, der als zentrales Veranstaltungsgelände mit Bedeutung für die gesamte Stadt und über diese hinaus anzusehen ist, auch lärmintensive Veranstaltungen nicht in demselben Maße wie andernorts bereits ab 22 Uhr hinter dem nächtlichen Ruhebedürfnis der Anwohner zurückstehen müssen".

Also, an einer begrenzten Anzahl von Wochenenden im Jahr haben die AnwohnerInnen aufgrund von Veranstaltungslärm vom Heiligengeistfeld kein Anspruch auf eine Nachtruhe ab 22 Uhr. Wie hoch ist die begrenzte Zahl? Und warum haben wir AnwohnerInnen des Stadtteils abweichende, eingeschränkte Rechte gegenüber vielen Andern?

Artikel 3 Absatz 1 unseres Grundgesetzes sagt: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Und warum hat dann ein nicht in St. Pauli lebender Mensch Anspruch auf eine Nachtruhe ab 22 Uhr und wir nicht?

Ob mir das mal ein der Juristerei kundiger Mensch erklären könnte? Kann man nicht aus irgendeinem Gesetz eine Gleichstellung mit den "Nachtruhebevorzugten" des Landes ableiten? Bei der Menge von Paragraphen, die scheinbar gegen uns steht, wird sich doch wohl ein kleiner Paragraph finden lassen - oder?

Pressestelle der Verwaltungsgerichte Hamburgisches Oberverwaltungsgericht: „Harley Days“ dürfen mit einzelnen Einschränkungen stattfinden


Beschluss des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 9. Juli 2007 (11 E2320/07) als PDF

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